Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2019 · Klaus Mahlknecht (DJ Klama)
1. Allgemeines
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) gelten für sämtliche mit Klaus Mahlknecht, Leifers, Brantenbachstraße, Mw.St.Nr. 03020900217 (im Folgenden kurz „DJ Klama“ genannt) abgeschlossenen Verträge. Die vorliegenden AGB regeln die Inanspruchnahme der von DJ Klama angebotenen Dienstleistungen (im Folgenden kurz „Leistungen“ genannt) durch die Auftraggeber sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten von DJ Klama und dem Auftraggeber. Italienisches Recht mit Gerichtsstand Leifers – Bozen gilt als vereinbart.
Die Auftraggeber anerkennen mit der Unterschrift der Vereinbarung oder einer ersten Annahme von Leistungen durch DJ Klama die Geltung vorliegender AGB. Ein Abgehen von den AGB ist nur wirksam, wenn dies zuvor schriftlich mit DJ Klama vereinbart wurde. DJ Klama stellt sicher, dass seine AGB in der jeweils geltenden Fassung den Angeboten beigefügt sind. Mündliche Nebenabreden zwischen DJ Klama und den Auftraggebern sind unwirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. DJ Klama ist berechtigt, vorliegende AGB jederzeit zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und vorgelegten AGB als vereinbart.
2. Angebot & Leistungsbeschreibung
DJ Klama bietet seinen Auftraggebern seine Leistung im folgenden Umfang an: Mobiler DJ inklusive Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik.
Der konkrete gebuchte Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Die von DJ Klama erstellten Angebote enthalten eine verbindliche Angebotsbindungsfrist, die im Angebot definiert ist (Gültigkeit). Eine unverbindliche Reservierung von DJ Klama ist nicht möglich!
3. Vertrag
Verträge zwischen DJ Klama und dem Auftraggeber entstehen grundsätzlich in schriftlicher Form oder per E-Mail. Der Auftraggeber verwendet für die Auftragserteilung das von DJ Klama bereitgestellte Buchungsformular (PDF-Formular) und hat darin vollständige und richtige Angaben zu machen.
Der Vertrag gilt erst dann als verbindlich zustande gekommen, wenn der Auftraggeber die im Angebot vorgesehene Anzahlung getätigt hat und von DJ Klama eine schriftliche Buchungsbestätigung erhält. Sollte es sich beim Auftraggeber um zwei oder mehrere Personen handeln, so wird einer bevollmächtigt zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen und Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen. Ein rechtsgültig zustande gekommener Vertrag zwischen DJ Klama und dem Auftraggeber ist in weiterer Folge auch verbindlich für die Rechtsnachfolge des Auftraggebers.
4. Rücktritt und Kündigung
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Bedingungen jederzeit von der abgeschlossenen Vereinbarung zurückzutreten:
- bis 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
- 89 bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Gage
- 29 bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Gage
- bei weniger als 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen zwischen Buchung und Veranstaltungstermin weniger als 30 Tage liegen, werden folgende Ausfallkosten berechnet:
- bis 2 Tage nach Buchungsbestätigung: kostenfrei
- ab dem 3. Tag nach Buchungsbestätigung: 100 % der vereinbarten Gage
Versäumt der Auftraggeber die schriftliche Stornierung, ist DJ Klama berechtigt, in jedem Fall das gesamte vereinbarte Entgelt in Rechnung zu stellen.
Ausnahme: Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch einen neuen Termin für dieselbe Veranstaltung und mit demselben Auftragsvolumen vereinbaren, werden die Ausfallkosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt von DJ Klama ist möglich, wenn:
- a) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität der Auftraggeber bestehen und diese auf Begehren von DJ Klama keinen Honorarvorschuss leisten.
- b) über das Vermögen der Auftraggeber ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder abgewiesen wird oder Zahlungen eingestellt werden.
Im Falle einer Vertragsauflösung bleiben allfällige Schadenersatzansprüche von DJ Klama unberührt. In keinem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung einer bereits geleisteten Anzahlung.
5. Arbeitsbedingungen
Anfahrt: Der Kunde sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslokation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich zudem um evtl. anfallende Zufahrtgenehmigungen (z. B. Fußgängerzonen, Privatstraßen). Der Kunde haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.
Auf- und Abbau des Equipments: Der Auf- und Abbau der Ton- und Lichtanlage erfolgt (sofern nicht explizit anders vereinbart) direkt vor und nach dem Einsatz von DJ Klama. Der Kunde sorgt für genügend abgesicherte Stromanschlüsse (wenn möglich zwei getrennte Stromkreise mit je 220V) und ausreichend Stellfläche (zwischen 5 und 10 m²).
Veranstaltungsort:
a) Der Veranstaltungsraum muss trocken und der Untergrund eben und gut befestigt sein. Der Arbeitsplatz muss frei von Staub, Schmutz und Feuchtigkeit sein.
b) Spielt DJ Klama im Freien, trägt alleine der Kunde das Witterungsrisiko. Der Arbeitsplatz und das gesamte Equipment müssen überdacht, trocken und vor direkter Sonneneinstrahlung sowie Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10°C oder über 25°C sorgt der Kunde für einen wohltemperierten bzw. klimatisierten Arbeitsplatz. Bei witterungsbedingtem Ausfall ist die gesamte vereinbarte Gage zu zahlen.
Verpflegung: Der Kunde trägt Sorge dafür, dass DJ Klama und ggf. seiner Begleitperson (Aufbauhilfe) vor, während und nach dem Auftritt ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Nächtigungsspesen: Befindet sich der Veranstaltungsort über 100 km von Branzoll (einfache Strecke), so stellt der Kunde DJ Klama ein Ein- bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer kostenlos zur Verfügung.
6. Haftung / Leistungsverhinderung
Der Auftraggeber haftet gegenüber DJ Klama für alle Schäden, die durch ihn selber, seine Erfüllungsgehilfen, Gäste oder Besucher der Veranstaltung an Equipment oder Tonträgern von DJ Klama verursacht werden. Für Personen- und Sachschäden haftet ausschließlich der Auftraggeber, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens DJ Klama vorliegt.
Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen/Publikum oder ist die persönliche Sicherheit von DJ Klama gefährdet, ist DJ Klama berechtigt, das Programm zu unterbrechen oder abzubrechen – ohne Anspruch des Auftraggebers auf Minderung der Gage oder Schadenersatz.
DJ Klama haftet nicht für Leistungsverhinderungen durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall/-schwankungen etc. Der Auftraggeber hat hierbei kein Recht auf Rücktritt, Schadenersatz oder Minderung der vereinbarten Gage.
DJ Klama schuldet keinen generellen Erfolg der Veranstaltung; eine subjektive Wahrnehmung einer ermangelten Stimmung berechtigt nicht zu Minderung oder Schadenersatz.
Bei anderen wichtigen Gründen (Krankheit, Unfall, Todesfall) ist DJ Klama bemüht, für einen Ersatz-DJ zu sorgen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
7. Anzahlung / Zahlungen
Die Zahlungsmodalitäten gelten laut Angebot. Die Anzahlung ist als Barzahlung oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung zu tätigen. Der Restbetrag der Gage ist ohne Abzug wie folgt vorzunehmen:
- Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende der Veranstaltung
- Überweisung im Voraus auf ein von DJ Klama genanntes Konto bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- Überweisung nach Ende der Veranstaltung unter Einhaltung der angegebenen Zahlungsfrist (nur für Firmenkunden)
8. Anmeldung und Gebühren (SIAE)
Der Kunde versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen Vorschriften entgegenstehen, alle Genehmigungen und Anmeldungen (SIAE) eingeholt wurden und sämtliche Auflagen eingehalten werden. Alle anfallenden Gebühren für die SIAE sind vollumfänglich vom Kunden zu entrichten und werden von diesem direkt an die SIAE abgeführt.